Saubere Straßen werden in Nürnberg deutlich teurer: Ab 2027 steigen die Straßenreinigungsgebühren um bis zu 27 Prozent. Betroffen sind viele Grundstückseigentümer und indirekt möglicherweise auch Mieter. Alexandra Haderlein erklärt, wer zahlen muss, wie sich die Gebühr berechnet und warum die Stadt die Preise anhebt.
Man sieht sie meist früh morgens: Kehrmaschinen fahren am Straßenrand entlang, entfernen Laub und Schmutz, SÖR-Mitarbeitende leeren öffentliche Papierkörbe oder kehren die Wege. Die Stadt legt die Kosten für diese Leistungen über die sogenannten Straßenreinigungsgebühren auf die Grundstücke um, die von der Reinigung profitieren.
Bezahlt werden muss die Gebühr grundsätzlich von den Grundstückseigentümern. Gemeint sind damit nicht nur Menschen, die ein Ein‑/Mehrfamilienhaus besitzen. Gebührenpflichtig können auch Eigentümer von Gewerbeimmobilien, unbebauten Grundstücken oder Garagenhöfen sein. Mieter:innen bekommen normalerweise keinen Gebührenbescheid der Stadt, können jedoch je nach Mietvertrag über die Nebenkosten beteiligt werden.
Wer wo selbst reinigen muss
In Nürnberg gilt die Gebühr überall dort, wo der städtische Service die Anlieger von ihrer eigenen Reinigungspflicht entlastet. Im sogenannten “Zwangsreinigungsgebiet A” übernimmt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (kurz: SÖR) die volle Reinigung von Fahrbahnen, Gehwegen und Plätzen. Im Gebiet B reinigt SÖR vorrangig die Fahrbahnen, für die Gehwege bleiben die Anlieger verantwortlich. Außerhalb dieser Gebiete müssen die Anlieger die Reinigung komplett selbst übernehmen. Dort fallen natürlich auch keine städtischen Straßenreinigungsgebühren
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