Steht die Kommunalwahl etwa schon an? Überall Plakate in den vergangenen Wochen im Herbst 2025 – nicht von der Stadt, sondern von der Initiative „Bus und Bahn bezahlbar“. Besonders auffällig ist dabei, dass die Linke und die SPD, ihre Parteiköpfe prominent in Szene setzen. Doch inwiefern ist diese politische Werbung erlaubt? Nach einem Hinweis aus der Community, hat unser Reporter Marc Schmidt bei den Parteien und den Behörden nachgehakt.
Bereits im Juli 2025 hat die Linke ein Bürgerbegehren unter dem Namen „Bus & Bahn bezahlbar“ angemeldet. Die Partei beantragt, das Deutschlandticket für alle Einwohner der Stadt Nürnberg massiv zu subventionieren. Als Reaktion darauf hat die Nürnberger SPD gefordert, das Bürgerbegehren nicht zu unterschreiben und einen Gegenvorschlag gemacht. So sollen ab dem Schuljahr 2026/27 alle Kinder ein kostenloses VGN-Schülerticket erhalten und nicht nur diejenigen, die mehr als drei Kilometer von ihrer Schule entfernt wohnen. Im Rahmen des Bürgerbegehrens haben beide Parteien offensiv in der gesamten Stadt ihre Plakate aufgehängt. Dabei erinnerten die Designs zum Teil doch sehr stark an Wahlplakate, obwohl die Kommunalwahl erst im März 2026 stattfindet.
Die Linke erklären auf Nachfrage von Relevanzreporter, das Bürgerbegehren sei ein „zentrales Instrument der politischen Willensbildung“ und verweisen darauf, dass die Initiator:innen des Bürgerbegehrens zugleich die Kandidierenden für die Kommunalwahl 2026 seien. Auch bei der Stadtrats-SPD haben wir nachgefragt. Die Partei erläutert, die Plakate seien eine direkte Antwort auf das Bürgerbegehren gewesen. Weiter heißt es: Nasser Ahmed sei auf dem Plakat als Vorsitzender der SPD und eben nicht als Oberbürgermeisterkandidat abgebildet. „Er steht in dieser Funktion für die inhaltliche
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